So melden Sie Ihr Anliegen
Hartmann ermutigt seine Mitarbeitenden Bedenken zu melden, wenn im Rahmen einer unserer Aktivitäten gegen unseren Verhaltenskodex, Unternehmensrichtlinien oder nationale Gesetze verstoßen wird. Mitarbeitende können dafür den Kanal nutzen, mit dem sie sich am wohlsten fühlen. Bedenken können einem Manager oder einer relevanten unterstützenden Funktion wie der Rechtsabteilung oder der Personalabteilung gemeldet werden. Sowohl Mitarbeitende als auch externe Stakeholder können dafür auch unseren Whistleblower-Service nutzen.
Meldungen sind anonym, aber die Meldenden können sich auch gern namentlich nennen. Bei anonymen Meldungen werden keine persönlichen Daten weitergegeben.
Der Whistleblower-Service ist rund um die Uhr verfügbar und kann in nahezu allen Konzernsprachen abgerufen werden. Sie können Ihr Anliegen in den verfügbaren Sprachen melden. Nach der Übermittlung wird es automatisch ins Englische übersetzt, um die Anonymität zu gewährleisten. Empfänger des Berichts ist das Whistleblower Administration Team (WBAT) am Hauptsitz des Unternehmens mit internen Mitgliedern. Jeder Bericht wird von einem unabhängigen und geschulten Team geprüft. Dabei entspricht Hartmann in vollem Umfang der Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union. Sobald ein Bericht eingereicht wird, wird er unverzüglich dem WBAT zur Kenntnis gebracht. Das zuständige Hartmann-Team prüft den Fall sorgfältig, um ihn dann so schnell wie möglich, vorzugsweise innerhalb eines Monats, zu lösen.
Hartmann duldet keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben Meldungen machen. Vielen Dank, dass Sie uns dabei helfen, einen hohen ethischen Standard aufrechtzuerhalten. Bitte besuchen Sie unsere Unternehmensführungsseite. Hier finden Sie unsere Unternehmensrichtlinien und -grundsätze, die unser gesamtes Handeln bestimmen und jederzeit anzuwenden sind. Klicken Sie auf hier.